Prophylaxe – ein Leben lang!
Die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung ist der entscheidende Schlüssel zur kontrollierten Gesunderhaltung ihres Zahnhalteapparates und des Kauorgans. Viele Studien zeigen, dass Patienten, die an einem kontinuierlichen Prophylaxe-Programm teilnehmen, ein erheblich niedrigeres Risiko für den Befall mit Karies bzw. Parodontalerkrankungen aufweisen, als Patienten ohne professionelle Zahnreinigung.
Im Rahmen der professionellen Zahnreinigung, welche von speziell ausgebildetem Fachpersonal (zahnmedizinische Prophylaxeassistentin) durchgeführt wird, werden zunächst der Entzündungsgrad des Zahnfleisches (Sulkus-Blutungs-Index, SBI) und der Zahnbelagbefall der Zahnzwischenräume (Approximal-Plaque-Index, API) ermittelt.
Durch spezielle Anfärbelösungen können die Beläge sichtbar gemacht werden, so dass sowohl Kinder als auch Erwachsene, ihre Schwachpunke beim Zähneputzen erkennen.
Nach Beratung und Instruktion zu einer effizienten Mundhygienetechnik erfolgt eine intensive, gezielte Zahnreinigung. Es werden harte und weiche Zahnbeläge, Farbbeläge (Tee, Kaffee, Raucherbeläge) und erreichbare, unterhalb des Zahnfleischrandes gelegene Beläge, sogenannte Konkremente, entfernt.
Es folgt die Politur der Glattflächen und der Zahnzwischenräume mit speziellen Polierbürsten oder aber mit einem Pulverstrahlgerät, dem sogenannten Airflow, statt.
Abschließend wird das Zahnfleisch mit einem desinfizierenden Gel touchiert und alle Zahnflächen fluoridiert. Der Zeitaufwand hierfür beträgt im Durchschnitt bei einem vollbezahnten Ober- und Unterkiefer ca. 45 Minuten.
Bei Patienten mit Parodontalerkrankungen, Implantatversorgungen oder umfangreichen prothetischen Sanierungsmaßnahmen, sollte die professionelle Zahnreinigung etwa drei- bis viermal im Jahr durchgeführt werden. In anderen Fällen reicht ein halbjährlicher Abstand.
Wenn Sie Interesse an einer professionellen Zahnreinigung haben, dann sprechen sie uns bitte an.
Bei Kindern und Jugendlichen werden diese Reinigungen vom 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr von der gesetztlichen Krankenversicherung im Rahmen der Individualprohylaxe übernommen. Bei Erwachsenen errechnen sich die Kosten anhand der vorhandenen Zähne. Bei Privatpatienten ist diese Leistung in der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten und wird von der privaten Versicherung übernommen.